Gurtbandtoleranzen

Gurtbandbreite

Die Breite der gewebten Gurtbänder dürfen nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 450 mm betragen. Dabei sind folgende Toleranzen erlaubt:

  • +/- 10% bei Nennbreiten von </= 100 mm
  • +/- 8% bei Nennbreiten von > 100 mm

Mindestdicke

Bei einlagigen Hebebändern muss das lasttragende Element, ohne Ausrüstung oder aufgegossenen Abriebschutz, eine Mindestsicke von 2 mm haben. Bei mehrlagigen Hebebändern muss das Gurtband, welches für die lasttragenden Elemente verwendet wird, mindestens 1,2 mm dick sein.

 

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