EU-Konformitätserklärung

Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, sein Bevollmächtigter (mit Sitz in der EU) oder der Inverkehrbringer auf Grundlage der EU-Verordnung 765/2008, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht.
Die EU-Konformitätserklärung ist zwingende Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und das Inverkehrbringen des entsprechenden Produktes in den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Konformitätserklärung erfolgt auf Grundlage eines Konformitätsbewertungsverfahrens.

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