Mindestdicke
Bei einlagigen Hebebändern muss das lasttragende Element, ohne Ausrüstung oder aufgegossenen Abriebschutz, eine Mindestsicke von 2 mm haben. Bei mehrlagigen Hebebändern muss das Gurtband, welches für die lasttragenden Elemente verwendet wird, mindestens 1,2 mm dick sein.
