NiederzurrverfahrenZurrverfahren (z. B. Niederzurren), bei dem die Reibungskraft durch Hinzufügen einer vertikalen Kraftkompo-nente zum Gewicht der Ladung vergrößert wird. Quellen: DIN EN 12195-1:2011-06 EN 12195-1:2010 (D) War dieser Beitrag hilfreich? Helfen Sie uns dabei die Qualität der Beiträge zu verbessern und bewerten Sie diesen Artikel. Ja Nein Schlagwörter: Ladungssicherung, Niederzurren