Normen & Richtlinien in der Ladungssicherung
Für textile Zurrmittel gilt die europäische Norm DIN EN 12195-1 „Berechnung von Zurrkräften“ und 12195-2 „Zurrgurte aus Chemiefasern“. Zudem gelten die Hinweise der Richtlinie VDI 2700 Blatt 2, die neben der europäischen Norm in Deutschland für die Ladungssicherung mit textilen Zurrsystemen zu berücksichtigen ist.
Für das Niederzurren gilt: Je mehr Kraft mit einem Zurrsystem auf die Ladung aufgebracht werden kann, desto besser. Diese Faustformel setzt voraus, dass die Ladung den Kräften standhält und nicht durch das Gurtband beschädigt wird. Zurrsysteme werden aufgrund dieser Erkenntnis immer häufiger auf eine hohe Vorspannkraft STF (Standard Tension Force) ausgelegt. Dies erlaubt in vielen Fällen den Einsatz von weniger Spannelementen, um die errechnete Sicherungskraft aufzubringen.
Hohe Kräfte beanspruchen aber auch das Gurtband und die Mechanik der Spannelemente und erfordern eine bessere Vergütung der Zahnkränze. In der DIN EN 12195-2 wird die Ermittlung der STF unter "6.5.1 Prüfung der Vorspannfähigkeit" beschrieben. Die DIN EN 12195-2 lässt hinsichtlich ihrer Durchführung jedoch auch Interpretationsspielraum, was je nach Auslegung unterschiedliche, nicht vergleichbare Ergebnisse hervorrufen kann.
In Bezug auf die Norm 12195-1:2011 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Berechnung von Sicherheitskräften" ist in Fachkreisen die gängige Meinung, dass die Anforderungen an die Sicherheitskennwerte reduziert wurden. Sie entspricht in wesentlichen Punkten nicht dem in Deutschland üblichen Sicherheitsniveau und kommt deswegen nicht zur Anwendung.
STF – Wert – Ermittlung mit 50 daN Handkraft
Das Geheimnis der hohen Vorspannkraft liegt in der Kraftübertragung. Lange Hebel, kleinere Zahnkranzteilungen, Doppelschieber und spezielle Halbwellen sowie dünnes Gurtband kommen zum Einsatz. Was bei 2- und 2,5-t-Zurrsystemen noch sinnvoll ist, führt bei leichten Zurrsystemen jedoch zu Problemen. Die STF eines leichten Zurrsystems mit einer LC von 400 daN und einer Gurtbandbreite von 25 mm wird in gleicher Versuchsanordnung mit 50 daN Handkraft ermittelt. Die Norm differenziert an dieser Stelle nicht. Infolge dessen erreichen diese Zurrsysteme STF-Werte, die über 50% der LC liegen. Sie sind damit nicht mehr normengerecht und würden u.a. kein GS-Zeichen erhalten.
Auf dieses Problem hat der zuständige Prüfstellenerfahrungsaustauschkreis unter Aufsicht der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) reagiert und die Handkraft für leichte Zurrsysteme auf 25 daN reduziert. Deshalb kann für diese Systeme wieder das GS-Zeichen erteilt werden. Allerdings ist das Produkt mit dem Zusatz "in Anlehnung an die Norm" zu kennzeichnen, weil die Norm weiterhin explizit 50 daN Handkraft zur Ermittlung der STF vorschreibt. Anwendern sind diese Hintergründe schwer vermittelbar, zumal auch noch einige Systeme mit falscher Kennzeichnung oder dem fehlenden Hinweis "in Anlehnung an die Norm" auf dem Markt sind.